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Kosten der Behandlung

Gesetzlich Versicherte

Psychologische Psychotherapie wird, wenn eine psychische Störung vorliegt, bei der Psychotherapie wirksam zur Behandlung eingesetzt werden kann, von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, wird im Rahmen der Sprechstunde und in den probatorischen Sitzungen überprüft.  

Privat- und Beihilfeversicherte

Bei Personen, die Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind und/oder über die Beihilfe (mit-)versichert sind, ist individuell zu prüfen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von den Leistungsträgern übernommen werden. Dabei kommt es auf den Tarif und den Vertragsumfang der individuellen Versicherung an. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie also zunächst mit Ihrer Versicherung und/oder der Beihilfe abklären, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.    

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